Rechtsanwaltskanzlei Bettina Breitenbach - Singen, Kreis Konstanz

 

Wettbewerbs- & Markenrecht
 
 

 

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Mit derartigen, nicht nach dem Wettbewerbs- und Markenrecht überprüften Aussagen in einer Zeitungsannonce oder auf der Internet-Homepage können sich Selbständige, Händler, Handwerker und selbst weltweit tätige Industriebetriebe ganz schnell ins Fettnäpfchen treten. Langwierige Prozesse gegen den bösen Wettbewerber, wegen Rufschädigung oder Marktbehinderung, sind die Folge. Der letztendlich vor Gericht ausgetragene – teure -Kampf um die Frage „Wer verstößt gegen die guten Sitten?“ muss aber nicht sein.

Den fairen Wettbewerb zwischen konkurrierenden Unternehmen sollen in Deutschland das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen absichern. Beide bilden das Wettbewerbsrecht, das unter anderem den Schutz vor rechtswidriger Werbung, Rufschädigung oder Marktbehinderung vorsieht.

Seit die vergleichende Werbung gesetzlich zugelassen worden ist, treten aber gerade in diesem Bereich immer wieder Probleme auf.

Nicht mehr existent sind zudem das Rabattgesetz und die Zugabenverordnung. Deshalb sind noch lange nicht überall Rabatte und Zugaben erlaubt. Oft ziehen deswegen Mitbewerber oder selbst ernannte Wettbewerbsschützer mit Abmahnungen vor Gericht.

Aus diesem Grund empfehlen wir, bei jeglicher Werbung oder Sonderaktion schon im Vorfeld ihrer Veröffentlichung die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit juristisch prüfen zu lassen.

Probleme können auch bei Firmennamen oder bei der Übernahme von Werbesprüchen und aus dem Internet herunter geladenen Fotos auftreten. Schnell werden hier die Rechte anderer tangiert. Dieser Schutz des geistigen Eigentums ist im Urheberrecht festgelegt.

Im Markenrecht sind eingetragene und genutzte Marken geschützt. Der Rechte-Inhaber hat das alleinige Recht, die Marke zur Bezeichnung seiner Waren oder Dienstleistungen zu nutzen. Dabei kann eine Marke für jedwede Art von Dienstleistung registriert werden, seit einiger Zeit auch für Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten.

Marken sind Kennzeichen, durch die sich Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von dem anderer unterscheiden: Worte, Grafiken, Fotos, Formen, Verpackungen oder Farbkombinationen. Eine Marke muss beim Deutschen Patent- und Markenamt in München eingetragen sein. Auch ein europaweiter Schutz ist möglich als Gemeinschaftsmarke, sogar ein weltweiter Schutz durch Registrierung bei der WIPO (World Intellectual Property Organization) mit Sitz in Genf.

Titelschutz kann man für Druckschriften, Filmwerke, Webseiten, Musikaufnahmen oder Theaterstücke, um nur einige zu nennen, beantragen. Dieser Schutz tritt aber nicht nach der Eintragung, sondern durch die Nutzung in Kraft. Während der Markenschutz zehn Jahre besteht, erlischt der Titelschutz schon nach rund sechs Monaten, sofern der Titel nicht gleich gebraucht wird.

Berühmte Marken sind beispielsweise das VW-Logo, die Namen IBM und Maggi oder Coca Cola und Eduscho. Sogar die Form des Goldhasen von Lindt ist geschützt!

Geographische Herkunftsangaben, wie Schwarzwälder Schinken oder Thüringer Bratwurst, sind ebenfalls schützenswert, sobald die Herstellung in einer bestimmten Region, und nur dort, erfolgt.

Wir beraten und unterstützen Sie dabei, die Registrierung Ihrer persönlichen Marke vornehmen zu lassen !

 

 

 

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