Das
beste Unternehmen mit dem größten Umsatz. Der günstigste Anbieter im
ganzen Ort. Der schnellste Lieferant im Kreis. Oder gar: Wir sind
besser als die Firma XYZ im Industriegebiet.
Mit derartigen, nicht nach dem Wettbewerbs- und Markenrecht überprüften
Aussagen in einer Zeitungsannonce oder auf der Internet-Homepage können
sich Selbständige, Händler, Handwerker und selbst weltweit tätige
Industriebetriebe ganz schnell ins Fettnäpfchen treten. Langwierige
Prozesse gegen den bösen Wettbewerber, wegen Rufschädigung oder
Marktbehinderung, sind die Folge. Der letztendlich vor Gericht
ausgetragene – teure -Kampf um die Frage „Wer verstößt gegen die guten
Sitten?“ muss aber nicht sein.
Den
fairen Wettbewerb zwischen konkurrierenden Unternehmen sollen in
Deutschland das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb und das Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen absichern. Beide bilden das Wettbewerbsrecht, das unter anderem den Schutz vor rechtswidriger Werbung, Rufschädigung oder Marktbehinderung vorsieht.
Seit
die vergleichende Werbung gesetzlich zugelassen worden ist, treten aber
gerade in diesem Bereich immer wieder Probleme auf.
Nicht
mehr existent sind zudem das Rabattgesetz und die Zugabenverordnung.
Deshalb sind noch lange nicht überall Rabatte und Zugaben erlaubt. Oft
ziehen deswegen Mitbewerber oder selbst ernannte Wettbewerbsschützer
mit Abmahnungen vor Gericht.
Aus
diesem Grund empfehlen wir, bei jeglicher Werbung oder Sonderaktion
schon im Vorfeld ihrer Veröffentlichung die wettbewerbsrechtliche
Zulässigkeit juristisch prüfen zu lassen.
Probleme
können auch bei Firmennamen oder bei der Übernahme von Werbesprüchen
und aus dem Internet herunter geladenen Fotos auftreten. Schnell werden
hier die Rechte anderer tangiert. Dieser Schutz des geistigen Eigentums
ist im Urheberrecht festgelegt.
Im Markenrecht
sind eingetragene und genutzte Marken geschützt. Der Rechte-Inhaber hat
das alleinige Recht, die Marke zur Bezeichnung seiner Waren oder
Dienstleistungen zu nutzen. Dabei kann eine Marke für jedwede Art von
Dienstleistung registriert werden, seit einiger Zeit auch für Ärzte,
Rechtsanwälte oder Architekten.
Marken
sind Kennzeichen, durch die sich Waren oder Dienstleistungen eines
Unternehmens von dem anderer unterscheiden: Worte, Grafiken, Fotos,
Formen, Verpackungen oder Farbkombinationen. Eine Marke muss beim
Deutschen Patent- und Markenamt in München eingetragen sein. Auch ein
europaweiter Schutz ist möglich als Gemeinschaftsmarke, sogar ein
weltweiter Schutz durch Registrierung bei der WIPO (World Intellectual
Property Organization) mit Sitz in Genf.
Titelschutz
kann man für Druckschriften, Filmwerke, Webseiten, Musikaufnahmen oder
Theaterstücke, um nur einige zu nennen, beantragen. Dieser Schutz tritt
aber nicht nach der Eintragung, sondern durch die Nutzung in Kraft.
Während der Markenschutz zehn Jahre besteht, erlischt der Titelschutz
schon nach rund sechs Monaten, sofern der Titel nicht gleich gebraucht
wird.
Berühmte
Marken sind beispielsweise das VW-Logo, die Namen IBM und Maggi oder
Coca Cola und Eduscho. Sogar die Form des Goldhasen von Lindt ist
geschützt!
Geographische
Herkunftsangaben, wie Schwarzwälder Schinken oder Thüringer Bratwurst,
sind ebenfalls schützenswert, sobald die Herstellung in einer
bestimmten Region, und nur dort, erfolgt.
Wir beraten und unterstützen Sie dabei, die Registrierung Ihrer persönlichen Marke vornehmen zu lassen !
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